Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

Bei den amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) handelt es sich um die amerikanischen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. In den Vereinigten Staaten gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung wie z. B. im deutschen HGB. Die US-GAAP stellen die Gesamtheit der Rechnungslegungsnormen und allgemein anerkannten Rechnungslegungspraktiken und damit die Regeln für die externe Rechnungslegung in den USA dar. Den wesentlichen Anteil an der Gestaltung dieser Rechnungslegungsgrundsätze haben die für die Börsenaufsicht zuständige Securities and Exchange Commission (SEC) und das American Institut of Certified Public Acountants (AICPA). Aber auch die interessierte Öffentlichkeit übt durch Anhörungen und Meinungsäußerungen einen wesentlichen Einfluß auf die Entwicklung dieser Normen aus.

Oberstes Ziel der US-GAAP ist die Bereitstellung von Informationen insbesondere an Kapitalgeber und Personen, die wirtschaftliche Entscheidungen hinsichtlich des Unternehmens treffen. Im Vordergrund steht der Zweck, gegenwärtigen und zukünftigen Investoren sowie Entscheidungsträgern des Unternehmens entscheidungsrelevate Informationen zu liefern und ihnen zu helfen, daß Risiko künftiger Zahlungseingänge und -ausgänge abzuschätzen. Besonderer Wert wird dabei auf die Cash-Flow-Analyse gelegt, deren Aufstellung nach US-GAAP obligatorischer und wesentlicher Bestandteil externer Rechnungslegung ist.

Der Jahresabschluß soll - wie in Deutschland auch - Informationen für viele Adressaten liefern. Bei den US-GAAP erfolgt jedoch eine stärkere Fokussierung auf die Interessen der Kapitalgeber. Dies kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, daß die Rechnungslegung einen größeren Wert legt auf eine periodengerechte Gewinnermittlung und Ausweis des tatsächlich im Unternehmen vorhandenen Vermögens- und Ertragspotentials. Anders als im vom Vorsichtsprinzip beherrschten deutschen Recht werden daher wesentlich weniger stille Reserven gelegt. Das Prinzip der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit hat Vorrang vor dem Vorsichtsprinzip. Das deutsche Vorsichtsprinzip hat eine wesentlich pessimistischere Betrachtungsweise zur Grundlage. Im Zweifel wird hier stets der niedrigste und nicht der wahrscheinlichste Wert angesetzt.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, daß in Deutschland die Handelsbilanz maßgeblich ist für die steuerliche Gewinnermittlung. Somit werden in die Handelsbilanz Wertansätze aus steuerlichen Überlegungen übernommen (umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip). Dies ist unter anderem auch ein Grund dafür, daß in den deutschen Jahresabschlüssen aus Gründen der Steuerverlagerung in die Zukunft erhebliche stille Reserven enthalten sind. Diesen Zusammenhang zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt es im amerikanischen Steuerrecht nicht. Das amerikanische Steuerrecht hat völlig eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften.

Tendenziell kann gesagt werden, daß eine Rechnungslegung nach US-GAAP aufgrund der untergeordneten Rolle des Vorsichtsprinzips Gewinne früher ausweist als dies nach deutschem Recht der Fall ist. Das bedeutet aber nicht, daß die Jahresabschlüsse nach US-GAAP stets höhere Jahresergebnisse ausweisen, denn wegen des Bilanzzusammenhanges führen in früheren Jahren ausgewiesene höhere Gewinne automatisch zu niedrigeren Gewinnen in den Folgejahren. Der Gewinn über die Totalperiode (= Lebensdauer) eines Unternehmens ist natürlich bei den amerikanischen und den deutschen Rechnungslegungsvorschriften gleich, da sich über längere Zeit betrachtet die Abweichungen umkehren müssen. Dies kann an folgendem Beispiel klar gemacht werden: Wenn im deutschen Recht ein Anlagegegenstand über die Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben wird bei Anschaffungskosten in Höhe von € 100.000,00, ergeben sich Aufwendungen aufgrund von Abschreibungen in Höhe von € 25.000,00 pro Jahr. Wird das gleiche Anlagegut nach US-GAAP über 5 Jahre abgeschrieben, so ergeben sich Aufwendungen in Höhe von € 20.000,00 pro Jahr. Dies führt dazu, daß in den ersten 4 Jahren der Gewinn nach US-GAAP um jeweils € 5.000,00 höher ausfällt. Im 5. Jahr fällt der Gewinn jedoch um € 20.000,00 niedriger aus, da im 5. Jahr die Abschreibungen nach deutschem Recht € 0,00 betragen und nach amerikanischem Recht € 20.000,00.

Faktoren, die zu einem früheren Gewinnausweis führen, sind bei US-GAAP sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite zu finden.

So werden bei Langfristfertigung nach der "Percentage of Completion Method" bereits nach Fertigungsfortschritt den betreffenden Perioden anteilige Gewinne zugeordnet. Es bestehen Vorschriften zur Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, zur Aktivierung von zurechenbaren Zinsaufwendungen bei langfristiger Herstellung und anderes.

Auf der Passivseite führen insbesondere die strengeren Vorschriften hinsichtlich der Möglichkeit der Rückstellungsbildung zu tendenziell früherem Gewinnausweis. Eine Rückstellung darf nach US-GAAP nur dann gebildet werden, wenn es eine fast an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der ungewissen Zahlungsverpflichtung gibt. Wenn es nur eine ungewisse Gefahr gibt, die nicht genau einzuschätzen ist, ist auf die Bildung von Rückstellungen zu verzichten.