US-GAAP / IAS / IFRS

Zu unseren Spezialgebieten gehört die Jahresabschlußerstellung nach amerikanischen Normen, den Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sowie den International Accounting Standards (IAS) und International Financial Reporting Standards (IFRS). Wir bieten sowohl die Erstellung von Jahresabschlüssen als auch die Transformierung von nach HGB erstellten Jahresabschlüssen in US-GAAP und IAS / IFRS an.

Für global operierende Unternehmen gewinnt die Erstellung der Jahresabschlüsse nach US-GAAP oder IAS / IFRS zunehmend an Bedeutung. Investoren und Banken verlangen vergleichbare, nach gleichen Regeln erstellte Jahresabschlüsse. Insbesondere börsennotierten Unternehmen wird vielfach schon heute die Erstellung der Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie US-GAAP und IAS/IFRS vorgeschrieben. Ab dem 1.1.2005 ist die Erstellung nach IAS / IFRS für diese Unternehmen Pflicht. Besondere Relevanz für deutsche Unternehmen haben diese Rechnungslegungsvorschriften auch durch den im Rahmen des KonTraG aufgenommenen § 292 a HGB, wonach ein nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellter Konzernabschluß auf die Erstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach den §§ 290 ff HGB befreiende Wirkung hat.